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   OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07   

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https://dejure.org/2008,16847
OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07 (https://dejure.org/2008,16847)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2008 - 10 UF 95/07 (https://dejure.org/2008,16847)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 10 UF 95/07 (https://dejure.org/2008,16847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt; Abänderung eines Urteils; Berechnung eines Unterhaltsanspruchs; Fiktive Zurechnung von Einkünften

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 528; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1577 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1577 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 1612 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2; ; BGB § 1613 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 2; BGB § 1603 Abs. 1
    Zur Einkommensberechnung des Unterhaltspflichtigen - Überobligatorische Tätigkeit des volljährigen Auszubildenden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07
    Deshalb ist er fiktiv so zu behandeln, als wären seine Vermögenserträge laufend verfügbar gewesen (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1532, 1535).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07
    Zur Bestimmung der Höhe, bis zu der eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben werden kann, kann das Gesamtbruttoeinkommen eines Jahres herangezogen werden (vgl. BGH, FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07
    Eine zusätzliche Altersvorsorge darf aber, wenn es sich nicht um Elternunterhalt handelt, nur bis zu 4 % des Bruttoeinkommens betrieben werden (BGH, FamRZ 2007, 793 m. w. N.).
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 10 UF 95/07
    Nichts anderes gilt für die Zeit vor dem 1.1.2008 (vgl. Nr. 14 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 1.7.2007, unter Bezugnahme auf BGH, FamRZ 2006, 99).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05

    Kindesunterhalt: Dauer und Höhe eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs

    Andererseits entspricht es auch in einem solchen Fall nicht der Billigkeit, die Nebeneinkünfte vollständig unberücksichtigt zu lassen, wenn der Unterhaltsschuldner schon nicht unerhebliche Unterhaltsleistungen erbringt (Senat, Urteil vom 22.1.2008 - 10 UF 95/07 -).
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